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Allgemeine Nutzungs- & Geschäftsbedingungen für MONIO Partner

Präambel

MONIO Pay ist ein Produkt der Aparthotel Am Weststrand GmbH, welche die MONIO Pay Website und die MONIO Pay Mobile-App betreibt. Registrierte Nutzer der MONIO Pay App („MONIO Pay - Mitglieder“) sammeln, speichern, senden und empfangen Token (Wertmarken) der angeschlossenen MONIO Partner. Der Partner möchte bei MONIO Pay präsent sein und den eigenen Kunden sowie potentiellen Neukunden ("MONIO-Mitglieder") regelmäßig die eigenen Token (Wertmarken) und exklusive Angebote über die MONIO Pay Mobile-App senden.

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der MONIO Partner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MONIO Pay ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der MONIO Partner im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine AGB verweist und MONIO Pay dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Details der vertraglichen Vereinbarung (z.B. Wert der Wertmarken sowie konkrete Beschreibung von Airdrops, Angeboten, News und die Bewerbung des MONIO Partners durch MONIO Pay sind in einem Vertragsformular („MONIO-Nutzungslizenz Vereinbarung") konkretisiert, das auf diese AGB Bezug nimmt. Bei Widersprüchen haben die im Vertragsformular getroffenen Regelungen Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.

1.3. Soweit nicht anders vereinbart, betreffen die Verpflichtungen des MONIO Partners nur die im Vertragsformular genannten Standorte des MONIO Partners.


2. Platzierung, Onboarding, Aktualisierung des MONIO Partner Profils

2.1. Der MONIO Partner erwirbt bei MONIO Pay einen Lizenzschlüssel, der zur Erstellung eines MONIO Partner Profils für die im Vertragsformular vereinbarte Laufzeit berechtigt. Ein MONIO Partner kann mehrere Lizenzschlüssel zur Erstellung mehrerer Partner Profile erwerben.

2.2. Alle Profile des MONIO Partners werden von MONIO Pay in die App und ggf. auf der MONIO Pay Website mit einem Profil eingepflegt. Art und Weise der Platzierung und des Profils unterliegen dem Ermessen von MONIO Pay, soweit darüber keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden. Das Profil enthält in der Regel Informationen über den MONIO Partner (z.B. Standort, Kontaktinformationen, Kurzbeschreibung, Bilder, Links), die individuellen Logos, Wertmarken, Airdrops, Angebote und News der MONIO Partner.

2.3. MONIO Pay behält sich vor, die Kooperation mit dem MONIO Partner und/oder die Angebote des MONIO Partners nach eigenem Ermessen (soweit nicht als Zusatzleistung fest vereinbart) bekanntzugeben und zu bewerben, z.B. auf Websites oder in Social-Media-Kanälen von MONIO Pay oder bei Dritten (Kooperation- und Werbepartner von MONIO Pay).

2.4. MONIO Pay stellt dem MONIO Partner Informations- und Schulungsmaterial in deutscher Sprache für sein Personal zur Verfügung, in dem über die Kooperation, die inhaltliche Datenpflege und insbesondere über die Nutzung (Sammeln, Senden, Empfangen und Einlösen von Wertmarken) der MONIO Pay Mobile-App informiert wird. Der MONIO Partner verpflichtet sich, sein Personal über die Kooperation mit MONIO Pay, die angebotenen Token (Wertmarken) und die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme und dem Einlösen von Token (Wertmarken) zu informieren und zu schulen.

2.5. MONIO Partner aktualisieren ihre Profile bei Änderungen selbständig oder beauftragen MONIO Pay mit der Aktualisierung der gewünschten Anpassungen bzw. Änderungen.

2.6. MONIO Pay stellt dem MONIO Partner Aufkleber / Tür-Sticker zur Verfügung, die auf die Kooperation hinweisen.


3. Token (Wertmarken)

3.1. Der MONIO Partner verpflichtet sich, den im Vertragsformular vereinbarten Token (Wertmarken) als Zahlungsmittel  zu einem selbst bestimmten, prozentualen Höchstwert in seinem Unternehmen zu akzeptieren.

3.2. Die Erstellung sowie der Versand der individuellen Token (Wertmarken) für und an die MONIO Pay App Nutzer erfolgt ausschließlich vom MONIO Partner über den entsprechenden MONIO Partner Manager. MONIO Pay wird nur nach schriftlichem Auftrag des MONIO Partners die entsprechend vereinbarte Menge der Token (Wertmarken) im Namen des Partners erstellen.

3.3. Den Bezugswert der Token (Wertmarken) bestimmt der MONIO Partner im Rahmen der Profilerstellung beim Onboarding-Prozess. Dieser Bezugswert kann durch MONIO Pay zu einem  späteren Zeitpunkt entsprechend den im Vertragsformular ausgewiesenen Bezugswerten angepasst werden. MONIO Pay rät allerdings davon ab, diesen Bezugswert nach Veröffentlichung des Profiles zu verändern.

3.4. Der MONIO Partner erstellt seine eigenen individuellen Token (Wertmarken), die er durch eine oder mehrere selbstbestimmte Dienstleistungen und / oder Produkte deckt und als Zahlungsmittel in seinem Unternehmen zu einem selbstbestimmten prozentualen Höchstwert akzeptiert. Der MONIO Partner kann (ohne Verpflichtung)  frei entscheiden, ob Token (Wertmarken) anderer MONIO Partner mit einem selbst bestimmten, prozentualen  Höchstwert als Zahlungsmittel in seinem Unternehmen akzeptiert werden.

3.5. Der MONIO Partner nutzt die über die MONIO Software Lösung selbst geminteten Token ausschließlich zu Marketingzwecken. Ein Verkauf gegen FIAT Währungen (EUR, USD, CHF etc.) ist nicht zulässig und kann im Falle eines Verstoßes zur Löschung des MONIO Partner Accounts führen.

3.6. Der MONIO Partner haftet  für jeden, vom MONIO Partner geminteten, ausgegebenen und eingelösten Token finanziell und durch das jeweilige im Gegenwert dahinterliegende Dienstleistungs- & Produktversprechen gegenūber den Nutzern der MONIO Pay App, den Kooperationspartnern sowie gegenüber der Aparthotel Am Weststrand GmbH.

3.7. MONIO Pay erstellt und gibt den Token (Wertmarke) "MON" als Utility Token für die Nutzung bestimmter Funktionen in der MONIO Pay App aus. Der Token "MON" dient nicht als Zahlungsmittel für Dienstleistungen und Produkte der MONIO Partner.


4. Verwendung von Text- und Bildmaterial des MONIO Partners, Rechte am Material

4.1. MONIO Pay kann für das MONIO Partner Profil sowie zur Bewerbung beispielsweise auf Websites und in Social-Media-Kanälen von MONIO Pay oder Dritten Text- und Bildmaterial von der Website und den Social-Media-Kanälen des MONIO Partners übernehmen und verwenden. Zudem kann der MONIO Pay entsprechendes Material zur Verfügung stellen.

4.2. Der MONIO Partner räumt MONIO Pay an dem Material gemäß Ziff. 4.1 kostenfrei, nicht-ausschließliche, unbefristete, gemäß Ziff. 4.4. widerrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung und Veröffentlichung ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, auch in angemessen bearbeiteter und abgeänderter Form.
Dies umfasst insbesondere die Verwendung des Materials zur Bewerbung des MONIO Partners, seines Profils, seiner Airdrops und Angebote im Zusammenhang mit MONIO Pay in der MONIO Pay Mobile-App, auf der Website, den Social-Media-Kanälen und im Newsletter von MONIO Pay und ggf. bei Kooperation- und Werbepartnern von MONIO Pay.

4.3. MONIO Pay bleibt zur Verwendung des Materials auch nach Vertragsende berechtigt. Insbesondere steht es MONIO Pay frei, das Profil des MONIO Partners in der App und Website einschließlich des dazugehörigen Text- und Bildmaterials nach Vertragsende weiter zu verwenden.

4.4. Der MONIO Partner kann der Verwendung von Material (z.B. der Verwendung des Bildmaterials) oder der Veröffentlichung des MONIO Partner Profils in der App und Website jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall wird MONIO Pay die jeweiligen Inhalte entfernen, so dass diese nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Dies erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, insbesondere der Löschmöglichkeiten des jeweiligen Social-Media-Netzwerks, in dem die Inhalte veröffentlicht wurden.

4.5. Der MONIO Partner garantiert, dass die Nutzung und Veröffentlichung des Materials durch MONIO Pay weder gegen geltendes Recht verstößt noch Rechte Dritte, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt. Das gilt auch bezüglich der Persönlichkeitsrechte der auf Fotos oder Videos möglicherweise erkennbaren Personen. Der MONIO Partner garantiert zudem, dass die Veröffentlichung von Fotos und Videos ohne Urheberkennzeichnung (z.B. Nennung des Fotografen) zulässig ist. Der MONIO Partner stellt MONIO Pay von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit vorstehenden Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, MONIO Pay alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen.


5. Vergütung

5.1. Der MONIO Partner zahlt an MONIO Pay die vereinbarte Nutzung-Lizenzgebühr. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung der Lizenzgebühr unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar.

5.2. Der Abrechnung und Zahlung erfolgt über die Digistore24 GmbH. Für diesen Prozess gelten ausschließlich die AGB´s der Digistore24 GmbH.

5.3. Die Parteien können Zusatzleistungen vereinbaren, die ggf. kostenpflichtig sind.

5.4. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Der Vertrag wird für mindestens 1 Jahr und auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende (31. Dezember) ordentlich gekündigt werden, soweit im Vertragsformular nichts Abweichendes geregelt ist.

6.2. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen durch den MONIO Partner können an MONIO Pay per Post oder per E-Mail an partner@moniopay.app geschickt werden. Kündigungen durch MONIO Pay werden per Post oder an die im Vertragsformular angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse an den MONIO Partner gesendet.

6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere ist MONIO Pay zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

- sich der MONIO Partner  wiederholt trotz eines entsprechenden Hinweises  nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, 
- gegen die MONIO AGB´s wiederholt verstößt,
- über das Vermögen des MONIO Partners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.


7. Schlussbestimmungen

7.1. Mit der vorliegenden Vereinbarung werden ausschließlich Leistungen ausgetauscht. Insbesondere soll durch diese Vereinbarung keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Parteien entstehen. Mit Begriffen wie „Partner“ oder „Kooperation“ werden keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen oder sonstige Leistungen beabsichtigt, die über die in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen hinausgehen.

7.2. MONIO Pay behält sich vor, diese AGB zu ergänzen oder zu ändern. Die geplanten Änderungen werden dem MONIO Partner spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die Zustimmung des MONIO Partners zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn es den Änderungen nicht vor Ablauf der Frist in Textform widerspricht. Alternativ hat das Restaurant das Recht, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist zu kündigen. Eine solche Kündigung entfaltet innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigungserklärung Wirkung. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die AGB unverändert fort. MONIO Pay verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Kündigung und die Fristen für Widerspruch und Kündigung, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinweisen. Widerspricht der MONIO Partner der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. MONIO Pay ist in diesen Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

7.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.

7.4. Sofern der MONIO Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von MONIO Pay.  MONIO Pay ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl den MONIO Partner an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.5. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht Ziff. 7.2. Anwendung findet. Vertragsänderungen, durch die das Textformerfordernis aufgehoben wird, werden unwirksam, wenn sie nicht binnen einer Woche von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere zu ersetzen bzw. Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu füllen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen, ihrerseits aber wirksam sind.

Stand: 07/2024

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